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Hamburger Familienrechtskanzlei



Was brauchen Opfer?



In der Justiz ist das Hauptproblem der Opfer von Straftaten: SIE WERDEN BESTRITTEN! Der juristische Begriff des Bestreitens steht dafür, dass ihr Opfersein prinzipiell und ständig in Frage gestellt ist und wird. Was brauchen Opfer?
 
"Opfer müssen besser über den Ablauf des Strafverfahrens informiert werden. Das Opfer muß ein Auskunftsrecht über den Stand des Verfahrens erhalten. Opfern muß, wenn sie es wünschen, kostenlos ein Anwalt beigeordnet werden, der sie informiert, berät und im Verfahren begleitet.

Opferhilfe muß eine staatliche Pflichtaufgabe werden. Opferrechte sind Menschenrechte. Ihre Erfüllung darf nicht vom jeweiligen Kassenstand abhängen. Es sind bundesweit flächendeckend Beratungsstellen für Opfer aller Deliktbereiche einzurichten (analog dem Schweizer Opferhilfegesetz).

Schon im Strafverfahren muß über zivilrechtliche Ansprüche des Opfers gegen den Täter entschieden werden (z. B. Schadensersatz, Schmerzensgeld). Dieses sogenannte Adhäsionsverfahren ist regelhaft anzuwenden. Sollte der Täter nicht zahlungsfähig sein, werden die Ansprüche des Opfers aus einem Opferfonds befriedigt, der die Außenstände beim Täter später eintreibt (analog den Unterhaltsvorschußkassen).

Bei Jugendstrafverfahren müssen die Opferrechte stärkere Beachtung finden. Die schon geltenden Opferschutzgesetze gelten hier nämlich nicht. Da inzwischen ca. 40% der Tatverdächtigen Jugendliche bzw. Heranwachsende sind, gelten für viele Opfer die Opferschutzrechte nicht. Zu bedenken ist, daß viele Opfer ebenfalls Jugendliche sind und ebenso wie der Täter eines besonderen Schutzes bedürfen."

Quelle: Opferhilfe Hamburg - www.opferhilfe-hamburg.de